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BVerfG – Urteil vom 9. November 2011 – 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig; starre Listen verfassungsgemäß; EP-Wahl 2009 muss aber nicht wiederholt werden.
BVerfG – Beschluss vom 27. Oktober 2011 – 2 BvE 8/11: Einstweilige Anordnung in Sachen „Euro-Rettungsschirm“: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium.
BVerwG – Urteile vom 3. November 2011 – BVerwG 7 C 3.11 und 4.11: Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien.
EuGH, 17.11.2011, Rs. c-327/10: Verbraucher mit unbekanntem Wohnsitz kann am Ort seines letzten bekannten Wohnsitzes verklagt werden.
EGMR, 39606/09 vom 25.10.2011: Haftbedingungen in Griechenland verstoßen erneut gegen Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung).
EGMR, 27520/07 vom 25.10.2011: Auch Neufassung des Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuchs (Beleidigung der türkischen Nation) verstößt gegen Art. 6 EMRK.
Der Celler Generalstaatsanwalt Harald Range (63) ist neuer Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Range folgt auf Monika Harms, die nach fünfjähriger Amtszeit in den Ruhestand trat. Der neue Generalbundesanwalt stammt aus der niedersächsischen Justiz und war seit 2001 Behördenleiter in Celle. Er verfügt über reiche internationale Erfahrung und war etwa Präsident der Konferenz europäischer Generalstaatsanwälte. Einen qualifizierten Nachfolger für Harms zu finden, gelang Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erst im zweiten Anlauf; ein erster Kandidat scheiterte am Widerstand des Bundesrates.
Wechsel im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts: Die Amtszeit von Udo Di Fabio läuft Ende des Jahres ab, Rudolf Mellinghoff will ausscheiden und Präsident des Bundesfinanzhofes werden. Die Nachfolger der beiden Richter werden vom Bundesrat gewählt, für beide Stellen haben CDU/CSU das inoffizielle Vorschlagsrecht. Di Fabio beerben möchte Peter Müller, bis Mitte des Jahres Ministerpräsident des Saarlandes. Für Müller spricht, dass dem Gericht derzeit Richter mit politischer Führungserfahrung fehlen. Galt lange Zeit eine ungefähre Drittelparität von Berufsrichtern, Professoren und Politikern, sind heute acht von 16 Richtern einstige Ordinarien. Allerdings drängt auch die Anwaltschaft darauf, dass der Erfahrungshorizont des Verfassungsgerichts durch die Wahl eines Rechtsanwalts verbreitert wird. Der letzte Richter mit Anwaltserfahrung war Johann Friedrich Henschel, der 1995 ausschied. Mellinghoff hat dagegen eine Bundesrichter-Stelle inne, so dass sein Nachfolger ebenfalls aus dem Kreis der Richter der obersten Bundesgerichte kommen muss.
Uta-Maria Kuder (54, CDU) ist als Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern bestätigt worden. Die gebürtige Düsseldorferin studierte nach dem Abendgymnasium von 1983–1990 Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Nach ihrer Tätigkeit als Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Finanzen, wurde Uta-Maria Kuder 2003 zur Senatorin für Jugend, Kultur und Soziales berufen, seit 7.11.2006 ist sie Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Seit November 2007 ist sie außerdem stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern.
Thomas v. Dannwitz (49) ist seit 2006 der deutsche Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Im kommenden Jahr endet seine sechsjährige Amtszeit. Dem Vernehmen nach strebt der einstige Jura-Professor von der Universität Köln eine weitere Amtszeit an. Über die Ernennung der Richter entscheiden die nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Wiederernennung ausscheidender Richter ist in Luxemburg ausdrücklich zulässig. Beim Bundesverfassungsgericht ist dagegen im Interesse der Unabhängigkeit der Richter eine Wiederwahl unzulässig.
Nach langem juristischem Tauziehen kann Hans-Josef Graefen Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz werden. Der Richterwahlausschuss stimmte am 7. November 2011 zu, den amtierenden Präsidenten des LG Koblenz für den vakanten Chefposten vorzuschlagen.
Justizminister Jochen Hartloff (SPD) wird Graefen nun Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) als OLG-Präsidenten vorschlagen. Graefen hatte sich vor rund fünf Jahren schon einmal um den Posten am OLG beworben. Der Richterwahlausschuss entschied sich 2007 mehrheitlich für Ralf Bartz, den der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) vorgeschlagen hatte. Vertreter der CDU- und FDPOpposition kritisierten damals, zwei Enthaltungen im Ausschuss hätten als Nein-Stimmen gewertet werden müssen. Dann wäre Bartz durchgefallen.
Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Urteil vom 4. November 2010 (Aktenzeichen 2 C 16.09) der in den Vorinstanzen erfolglosen Konkurrentenklage von Hans-Josef Graefen statt. Das BVerwG stellte in der Urteilsbegründung fest, dass „ sich die Auswahlentscheidung ... schon deshalb als rechtsfehlerhaft (erweist), weil dessen Anlassbeurteilung nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht. Der für die Beurteilung zuständige Justizminister hat sich kein Bild über die dienstliche Tätigkeit des Beigeladenen als Präsident ... verschafft.“
Wie das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 16. August 2011 (S 14 RA 2111/02 W05) entschieden hat, ist die Begrenzung der Rente eines Staatsanwaltes der DDR-Generalstaatsanwaltschaft auf DDR-Durchschnittswerte rechtmäßig. In ihrem Urteil stellt die 14. Kammer fest, dass auch bei Staatsanwälten der DDR-Generalstaatsanwaltschaft, ebenso wie bei DDR-Ministern, davon auszugehen ist, dass ihnen ein Teil des Arbeitslohns nicht aufgrund ihrer Leistung, sondern als Prämie für Systemtreue gezahlt worden ist. Danach ist nicht zu beanstanden, wenn gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG der überhöhte Arbeitslohn bestimmter Personengruppen, die typischerweise einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der DDR geleistet haben, nicht in vollem Umfang bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Von der Begrenzung seien, so das Gericht, Beschäftigte im Parteiapparat der SED, in der Regierung und im Staatsapparat erfasst, weil diese Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung gewesen seien bzw. Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit gehabt hätten.
Preisträgerin 2011 des Maria-Otto-Preises des Deutschen Anwaltvereins ist die Hamburger Rechtsanwältin Renate Damm. Überregionale Bekanntheit erlangte Damm, die über 30 Jahre, davon 10 Jahre als Chefjustitiarin, für den Axel Springer Verlag tätig war, als FDP-Politikerin (1987–1989 stellvertretende Landeschefin in Hamburg), als Mitglied des Rechtsausschusses und der Bundesmedienkommission und als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (1983–1989) – ihr besonderes berufliches Engagement galt dem Familienrecht und dem Presserecht, in dem sie sich auch als Rechtsanwältin weiter spezialisierte.
Mit dem Preis will der Deutsche Anwaltverein das Engagement von Anwältinnen würdigen. Benannt ist der Preis nach Rechtsanwältin Dr. Maria Otto. Otto ist 1922 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz als erste deutsche Anwältin in München zugelassen worden.
152 Justiz-Bedienstete im Land Brandenburg haben eine Stasi-Vergangenheit, wie Justizminister Volkmar Schöneburg im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags mitteilte. Er korrigierte damit frühere Angaben, die von den CDU-Ministerinnen Barbara Richstein (1999 bis 2004) und Beate Blechinger (2004 bis 2009) genannt worden sind, erheblich nach oben.
Die Opposition aus CDU, FDP und Grünen fordert nun eine flächendeckende Stasi-Überprüfung aller 800 brandenburgischen Richter. Neben Behördenchefs ist diese für Berufsrichter – für den öffentlichen Dienst wurde die Regelanfrage 2006 abgeschafft – weiter möglich. Schöneburg lehnt dies, ebenso wie die früheren Justizministerinnen Richstein und Blechinger ebenso ab wie eine Einzelfall-Überprüfung der Richter mit bekannter Stasi-Vergangenheit. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg forderte, die Entscheidungen der früheren Gremien „zu respektieren.“ Der Richterbund warnte vor einem „Generalverdacht“.
Das 1957/58 errichtete ehemalige VG Berlin in der Hardenbergstraße 20 in Berlin-Charlottenburg wird zu einem Hotel für Rucksacktouristen. Geplant ist, im November 2011 das „aletto Hotel & Hostel“ zu eröffnen, das mit 850 Betten in 252 Zimmern ausgestattet sein wird.
Bundesweite Bekanntheit erlangte das Verwaltungsgericht, als sich am 30. August 1983 der 23-jährige türkische Asylbewerber Cemal Kemal Altun während einer Sitzungspause aus einem Fenster im sechsten Stock stürzte. Der Tod Altuns wurde von Politik und Öffentlichkeit mit großer Bestürzung aufgenommen. 1996 wurde direkt vor dem ehemaligen Gericht und künftigen Hotel ein Gedenkstein aufgestellt. Auf der Steinskulptur von Akbar Behkalam ist in deutsch und in türkisch zu lesen: „Cemal Kemal Altun stürzte sich am 30. August 1983 als politischer Flüchtling aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts aus Angst vor Auslieferung in den Tod. Politisch Verfolgte müssen Asyl erhalten.“
Andere Justizbauten, die einer justizfremden Nutzung zugeführt worden sind, sind das Alte Kammergericht in der Lindenstraße (das heutige Jüdische Museum) und das Kammergericht in der Witzlebenstraße, das heute Luxus-Wohnungen beherbergt.
Birgit Hogefeld, das letzte inhaftierte Ex-Mitglied der „Rote Armee Fraktion (RAF)“, ist nach 18 Jahren Freiheitsstrafe im Juni auf Bewährung entlassen worden. Das OLG Frankfurt/M. verurteilte Hogefeld 1998 wegen mehrerer Anschläge sowie Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft. Die Richter sahen eine besondere Schwere der Schuld. Hogefeld hatte sich 1985 an der Ermordung des US-Soldaten Edward Pimental in Wiesbaden und am Anschlag auf die Rhein-Main Air Base in Frankfurt (zwei Tote, elf Verletzte) beteiligt. 1988 war sie Mittäterin beim Anschlag auf Hans Tietmeyer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Tietmeyer überlebte.
Die jetzt 54-Jährige Hogefeld hatte sich vom Terrorismus distanziert. Ein 2007 gestelltes Gnadengesuch hat der damalige Bundespräsident Horst Köhler abgelehnt.
Neuer rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist Burkhard Lischka (46). Lischka, von Haus aus Notar, folgt auf Christine Lambrecht, die zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt wurde. Lischka vertritt seit 2009 den Wahlkreis Magdeburg im Bundestag. Vor seiner Wahl in den Bundestag war Lischka Staatssekretär im Justizministerium von Sachsen-Anhalt, davor arbeitete er als Geschäftsführer der Notarkammer in Magdeburg. Lischka, Pfarrerssohn aus dem Sauerland, gehört seit 1989 der SPD an.
Der Bundesrat hat die 42-jährige Staatsrechtslehrerin Gabriele Britz aus Gießen zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie folgt auf Christine Hohmann-Dennhardt, deren 12jährige Amtszeit im Januar abgelaufen ist. Die parteilose Britz wurde von der SPD nominiert. Britz wurde mit einer Arbeit zu Rechtsfragen der örtlichen Energieversorgung 1993 promoviert, im Jahr 2000 habilitierte sie sich mit einer Arbeit über „Kulturelle Rechte und Verfassung“. Schon im Alter von 32 Jahren wurde Britz 2001 in Gießen Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Ob auch der Saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zum Jahresende Verfassungsrichter wird, ist offen. Müller strebt wohl die Nachfolger von Udo di Fabio an, doch muss Müller vom Bundesrat gewählt werden und dessen Zusammensetzung wird sich aufgrund der zahlreichen Landtagswahlen des Jahres noch ändern. Zudem gibt es Stimmen, die einen nahtlosen Wechsel von der Politik ins Richteramt kritisieren.
Wechsel in der Redaktion von „Recht und Politik“: Jörg Geerlings hat zum Beginn des Jahres das neu eingerichtete Büro NRW von „Recht und Politik“ übernommen. Geerlings wurde im Sommer 2010 erstmals in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt und konzentriert sich künftig auf sein Parlamentsmandat. Er bleibt „Recht und Politik“ aber als Autor erhalten. Neu eingetreten in die Redaktion dieser Zeitschrift ist Heiko Holste. Der 39-jährige verantwortete im Leitungsstab des Bundesjustizministeriums den Arbeitsbereich „Reden und Politische Kontakte“. Derzeit ist der beurlaubte Regierungsdirektor als Gastwissenschaftler an der Georgetown University in Washington DC tätig. Schwerpunkte seiner bisherigen Veröffentlichungen waren das Wahl- und Parteienrecht sowie die juristische Zeitgeschichte.
Das Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltet am 8. April 2011 eine wissenschaftliche Tagung zur Frage der rechtlichen Bewältigung finanzieller Krisen des Staates. Das Eröffnungsreferat hält der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag und frühere Vorsitzende des Haushaltsausschusses Otto Fricke, MdB. Weitere Referenten sind: Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. (Universität Passau), Prof. Dr. Stefan Korioth (Universität München), PD Dr. phil. Frank Kleinehagenbrock (Universität Würzburg), Prof. Dr. Christian Waldhoff (Universität Bonn), Prof. Dr. Anna Leisner- Egensperger (Universität Jena), Prof. Dr. Andreas v. Arnauld (Bundeswehr-Universität, Hamburg), Prof. Dr. Peter Selmer (Universität Hamburg). Die Teilnahme ist kostenlos, Spenden sind willkommen. Anmeldung und weitere Informationen beim Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV), PD Dr. Kai v. Lewinski, Juristische Fakultät, Humboldt-Universität, Unter den Linden 9–11, 10099 Berlin, Tel. 030-2093-3331, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ; Fax 030-2093-3438. Anmeldeschluss ist der 21. März 2011.
Der aktuelle Fall einer Frankfurter Muslima, die nach Rückkehr aus der Elternzeit ihren Dienst in der Frankfurter Stadtverwaltung vollverschleiert antreten wollte, hat Innenminister Boris Rhein (CDU) dazu veranlasst, einen Erlass anzukündigen, der den Beamtinnen und Beamten und den im öffentlichen Dienst Beschäftigen des Landes Hessen das Tragen der Burka während der Dienstzeit verbietet.
Rhein: „Die Burka ist ein dauernd sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung. Da Beschäftigte des öffentlichen Dienstes grundsätzlich die Verpflichtung zur religiösen und politischen Neutralität haben, ist das Tragen der Burka während des Dienstes nicht akzeptabel ... Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und gerade solche, die Bürgerkontakt haben, dürfen nicht verschleiert sein. Verhüllte Frauen vermitteln in unserer westlichen Kultur ein Bild, das sich mit unseren freiheitlichen und weltoffenen Werten nicht vereinbaren lässt. Mehr noch: die Burka kann auch als Zeichen einer Haltung gegen die Werte der westlichen Welt verstanden werden“
Auf Antrag der Landtagsabgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP hat der Verfassungsgerichtshof NRW am 18.01.2011 eine einstweilige Anordnung erlassen. Mit dieser ist der Landesregierung aufgegeben worden, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 von einem Abschluss der Kassenbücher für das Haushaltsjahr 2010 abzusehen und bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen. Im Hauptsacheverfahren (VerfGH 20/10) ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Februar 2011 anberaumt worden.
Mit Blick auf die in Kürze zu erwartende endgültige Klärung der Verfassungsrechtslage war es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs geboten, den unmittelbar bevorstehenden Haushaltsabschluss und die in diesem Rahmen nicht auszuschließende bzw. nach Darlegung der Landesregierung unter Umständen erforderliche Inanspruchnahme der erhöhten Kreditermächtigung durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 um wenige Wochen hinauszuschieben, um vollendete Tatsachen zu verhindern. Der Argumentation der Landesregierung, der Nachtragshaushalt 2010 sei bereits vollzogen und Umbuchungen in Sondervermögen könnten nicht mehr zurückgebucht werden, ist der Verfassungsgerichtshof nicht gefolgt. Auch eine Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Regierung oder eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs mit der Anordnung nicht verbunden. Ohne ihren Erlass wäre hingegen konkret zu befürchten gewesen, dass zwischenzeitlich auf der Grundlage einer möglicherweise verfassungswidrigen Ermächtigung Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen worden wären. Der Beschluss ist im Internet unter www.Vgh.nrw.de/presse veröffentlicht.
Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen am 22. Mai 2011 sind erstmals auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Bremen hat als erstes Land das Wahlalter für sein Landesparlament von 18 Jahren auf 16 gesenkt. Zur Begründung heißt es, dass von Jugendlichen heute mehr Eigenverantwortung gefordert werde und sie daher früher selbständig würden. Weitere Besonderheit: Es wird erstmals mit flexiblen Landeslisten gewählt. Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die er für die Gesamtliste oder für einzelne ihrer Bewerber abgeben kann. Er kann die Stimmen auf einen Bewerber bündeln (kumulieren) oder auf verschiedene Bewerber, auch aus verschiedenen Parteilisten, verteilen (panaschieren). Entsprechend dem Verhältnis von Listen- und Bewerberstimmen wird ein Teil der Mandate anhand der Reihenfolge der Listenplätze vergeben, der andere Teil geht an diejenigen Kandidaten, die die meisten persönlichen Stimmen erreicht haben. Das neue Wahlrecht gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments, weil sie die Reihenfolge der Parteilisten verändern können. Den einzelnen Kandidaten gibt dies mehr Anreiz als bisher, den direkten Kontakt zu den Wählern zu suchen. Damit sich alle Wähler über die Kandidaten gründlich informieren können, erhalten sie ein Muster des Stimmzettelheftes per Post nach Hause gesandt.
Die Bundesregierung will die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung künftig stärker fördern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (vgl. dazu Diop, RuP 2010, 236 ff.) vorgelegt, der u.a. das Mediationsverfahren, Rechte und Pflichten der Mediatoren sowie die Vollstreckbarkeitserklärung der Ergebnisse einer Mediation regelt. Zudem sollen Gerichte künftig Verfahren in die Mediation verweisen können.
Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofes, tritt Ende März 2011 in den Ruhestand. Spindler war seit 1991 Richter am höchsten Finanzgericht, 2000 wurde er dessen Vizepräsident, 2005 rückte er an die Spitze des Gerichts. Seine Nachfolge war bei Redaktionsschluss noch offen.
Nach dem Ende ihrer 12-jährigen Amtszeit im 1. Senat des BVerfGs wechselt Christine Hohmann-Dennhardt (60, SPD) in den Vorstand von Daimler-Benz. Sie wird dort verantwortlich für den neu geschaffenen Vorstandsposten „Compliance und Integrität“, der als Antwort des Stuttgarter KfZHerstellers gegenüber Bestechungsvorwürfen gilt. Hohmann-Dennhardt gilt als „linke“ Sozialdemokratin, in ihrer „dissenting opinion“ gegenüber dem „Großen Lauschangriff“ 2004 forderte sie zusammen mit ihrer damaligen Kollegin Renate Jäger – bis Anfang 2011 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – , die akustische Wohnraumüberwachung komplett als verfassungswidrig zu verwerfen. Hohmann-Dennhardt, in Leipzig geboren, wuchs im Ruhrgebiet und in Schwaben auf. Von 1991 bis 1999 war sie im Kabinett des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel, zunächst als Ministerin für Justiz, dann für Wissenschaft und Kunst.