Alle Beiträge werden per E-Mail erbeten in den gängigen Textverarbeitungsprogrammen an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it und/oder an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it . Alternativ kann ein Beitrag auf dem Postweg an die Anschrift der Redaktion und/oder den Verlag gesandt werden; in diesem Falle wird um Beifügung eines Datenträgers (CD, USB-Stick, nicht Diskette) gebeten. Die Anschrift von Redaktion und Verlag ist dem Impressum der Printausgabe zu entnehmen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Redaktion und Verlag sind bemüht, Beiträge möglichst zeitnah zu veröffentlichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass – bspw. aus aktuellem Anlass – sich ein geplanter Veröffentlichungstermin verschiebt.
Mit der Annahme eines Beitrags zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das ausschließliche Urheberrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts.
Der Verlag haftet nicht für unverlangt eingesandte Aufsätze.
Internetauftritt: Recht und Politik verfügt neben der Printversion über den Internetauftritt www.rup-online.eu.
Um Ihrem Aufsatz im Internetauftritt die größtmögliche Aufmerksamkeit zu sichern, empfehlen wir unseren Autoren, ihn durch einen kurzen hinführenden Einleitungstext vorzustellen. Dieser Text sollte max. 6 Zeilen (zu je 90 Anschlägen) umfassen. Eine Kurz-Zusammenfassung der inhaltlichen Aussagen des Aufsatzes ist damit nicht beabsichtigt. Ausreichend ist ein Hinweis auf die Problemstellung.
I. Rubriken
Die Zeitschrift hat fünf Rubriken:
Die Rechtspolitische Zeitschriftenumschau hat einen ständigen Kolumnisten.
Berichte und Informationen werden von der Redaktion erstellt.
II. Aufsätze
Aufsätze haben i.d.R. einen Umfang von 4 – 8 Seiten (ca. 12600 bis 33600 Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen/Fußnoten). In der Printausgabe entspricht dies ca. 4200 Zeichen/Seite/1-zeilig).
Dem Aufsatz ist ein prägnanter und aussagekräftiger Titel voranzustellen. Bei Beiträgen über „Vergessene Juristen“ folgt der Titel folgendem Muster
Vergessene Juristen: Max Mustermann (1900–1980) – Verfechter eines einheitlichen Schriftbildes
Alle Aufsätze sind wie folgt zu gliedern, wobei zumindest den ersten beiden Gliederungsebenen aussagekräftige Zwischentitel beizufügen sind und die erste Gliederungsebene fett gedruckt wird:
I. Die Gliederungsebenen im 19. Jahrhundert
1. Der Einfluss von Savigny
(1) Hier folgt Fließtext.
Anmerkungen und Fußnoten erscheinen fortlaufend nummeriert am Ende des Aufsatzes. Sie haben eine Nachweisfunktion und sollen nur in seltenen Ausnahmefällen weiteren Text enthalten.
Der Anteil eines Beitrags, der auf Anmerkungen/Fußnoten entfällt, sollte i.d.R. 15% nicht übersteigen.
Für das Zitieren gelten folgende Grundsätze:
1. Gerichtsentscheidungen werden nach der amtlichen Sammlung, hilfsweise nach weit verbreiteten Zeitschriften zitiert:
BVerfGE 65, 1, 41 oder BVerfG, NJW 2008, 822, 824.
2. Monographien werden mit Nachname des Autors (Ausnahme: Verwechslungsgefahr, dann mit Initial des Vornamens), Titel, Auflage (nur soweit mehrere), Erscheinungsjahr und Fundstelle zitiert. Autorennamen werden stets kursiv gesetzt:
Kundig, Rechtstheorie, 2. Aufl., 2003, Rn. 316. F.F. Groß, Die Grundrechte im demokratischen Staat, 1972, S. 41.
3. Aufsätze aus Zeitschriften werden mit dem Namen des Verfassers, mit abgekürztem Zeitschriftennamen, Jahr (in Ausnahmefällen auch Jahrgang/Band) sowie Seitenzahl angegeben:
Musterfrau, RuP 2009, S. 146 ff. Mustermann, AöR 134 (2009), S. 434.
4. Beiträge in Sammelwerken werden wie folgt zitiert:
Chr. Müller, in: Schöppendieck (Hrsg.), Das Zitierwesen, 1988, S. 45. Kasuppke, in: FS f. Bolle, 1999, S. 173.
5. Bei Kommentaren werden der Autor, der Herausgeber bzw. Werktitel, das Gesetz, bei gebundenen Werken Auflage und Erscheinungsjahr sowie die genaue Fundstelle angegeben:
F. F. Beispiel, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100, Rn. 46 f. Bolle, in: v. Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. (2001), Art. 38, Rn. 50.
6. Bei Wiederholungen von bereits zitierten Werken ist eine Verweisung auf die erste Fußnote geboten:
Kasuppke, (o. Fn. 4), S. 174.
III. Rechtspolitischer Zwischenruf
Beiträge sind kurze Zwischenrufe zu aktuellen Fragen oder Repliken auf Artikel vorangegangener Hefte. Beiträge dieser Rubrik dürfen einen Umfang von 4200 Zeichen nicht überschreiten. Sie haben keine Gliederungen und keine Anmerkungen.
IV. Buchbesprechungen
Buchbesprechungen sollen nur in Ausnahmefällen einen Umfang von 6400 Zeichen überschreiten.
Ihnen ist ein Kurztitel mit bibliographischen Angaben nach folgendem Muster voranzustellen:
Max Mustermann: Buchbesprechungen leicht gemacht. Eine Einführung. Muster-Verlag Berlin, 2. Aufl. 2010, 460 S., geb., 24,90 Euro.
Buchbesprechungen haben keine Gliederungen und Anmerkungen.
V. Internetauftritt
Jeder Beitrag erscheint im Internet 1 Jahr nach Veröffentlichung der Printausgabe.
Auf die zusätzliche Veröffentlichung einer (erweiterten) Version wird als Sternchen-Anmerkung mit folgendem Hinweis aufmerksam gemacht: Dieser Aufsatz erscheint in erweiterter Form im Internet unter rup-online.eu.
Eine entsprechend benannte Datei ist nach Annahme zur Veröffentlichung des Aufsatzes dem Verlag unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it direkt zu übersenden.
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VI. Autorenhinweis
Zusammen mit der Veröffentlichung Ihres Beitrags wollen wir auch einige Hinweise zu Ihrer Person veröffentlichen. Daher bitten wir, nach positiver Nachricht über die Veröffentlichung in Recht und Politik das auf der Homepage stehende Formblatt „Autorenangaben“ zu beantworten und direkt dem Verlag zuzusenden.
Die Redaktion